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Gasversorgung sichergestellt

Erfolg für den Zentralverband: Bäckereien mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas müssen sich nicht sorgen – und auch größere Bäckereien sind priorisiert.

Viele Handwerksbäckereien beziehen Erdgas für ihren Betrieb und machten sich aufgrund der aktuellen Nachrichtenlage Sorgen. Wie mit ZV-Sondernewsletter vom 30. März mitgeteilt, hatte die Bundesregierung bereits die erste Stufe des Notfallplans Gas - die sogenannte Frühwarnstufe - ausgerufen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) betont auf seiner Internetseite, dass die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet sei und es aktuell keine Engpässe gebe. 

Wie mit ZV-Newsletter vom 11.05.2022 berichtet, hatten einzelne regionale Gasversorger allerdings Betriebe schriftlich kontaktiert und unter Fristsetzung Angaben für den Fall einer Gasmangellage angefordert. Der Zweck dieser Schreiben der Gasversorger bestand darin, Maßnahmen zur Gasreduzierung im Fall von Gasknappheit vorzubereiten. Um sich vor einer Abschaltung so gut wie möglich zu schützen, hatte der Zentralverband den Betrieben empfohlen, sich schriftlich an ihre Gasversorger zu wenden und mit einem bereitgestellten Musterschreiben darauf hinzuweisen, was sie schutzwürdig macht. Vereinzelt hatten im Folgenden regionale Gasversorger Betrieben allerdings hierauf schriftlich geantwortet und mitgeteilt, dass die Abnahmestelle des Betriebes keinen vorrangigen Schutz genieße und daher im Fall einer Gasmangellage von Gasreduzierung betroffen sein könne. Diese Schreiben regionaler Gasversorger hatten verständlicherweise für erhebliche Verunsicherung bei Betrieben gesorgt. In der Sache war die Haltung der Gasversorger bemerkenswert, da sie Aussagen der Politik auf Bundesebene zuwiderlief. Der ZV hatte daher den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gebeten, sich beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und der Bundesnetzagentur für eine unmissverständliche Klarstellung einzusetzen, dass die Betriebe des Bäckerhandwerks auch im Fall einer Gasmangellage systemrelevant sind und weiter beliefert werden. Parallel hatte sich der ZV selbst für das gesamte Bäckerhandwerk mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesnetzagentur gewandt.  

Mit Erfolg: Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller hat nun in einem Zeitungsinterview mit der FAZ Details genannt, wer im Fall eines russischen Gas-Lieferstopps in Deutschland noch versorgt würde. Demnach würden private Haushalte als "geschützte Kunden" auch im Fall eines russischen Lieferstopps weiter mit Gas versorgt, ebenso wie Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, Kitas, Gefängnisse und die Bundeswehr. Auch Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr müssten sich keine Sorgen machen, so Klaus Müller weiter – etwa Bäckereien und Supermärkte.  

Nach Schätzung des Zentralverbandes haben ca. 60 – 70 % der Betriebe des Bäckerhandwerks Gasbacköfen. Von diesen Betrieben, die mit Gas backen, haben nach Schätzung des Zentralverbandes über 75 % einen Verbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr – und wären demnach von einer möglichen Gasnotlage nicht betroffen.  

Aber auch größere Bäckereien mit einem höheren Verbrauch dürften nach unserem jetzigen Kenntnisstand bei der Gasversorgung priorisiert behandelt werden. Bei Unternehmen mit einem höheren Verbrauch, der über 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr liegt, soll die Gasversorgung nach Angaben der Bundesnetzagentur im Notfall von sechs Kriterien abhängig gemacht werden: 1. Dringlichkeit der Maßnahme, 2. Größe der Anlage und Wirkung einer Gasversorgungsreduktion, 3. Vorlaufzeiten für die Gas-Abschaltung, 4. damit verbundene wirtschaftliche Schäden, 4./5. Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme sowie 6. der Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit. Laut Klaus Müller soll es dabei nicht möglich sein, diese Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen – es gelte „bei geringstmöglichem Schaden die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden (…) Einfach wird das nicht." Gibt es genug Vorlaufzeit, will die Bundesnetzagentur den Angaben nach allerdings auch darauf Rücksicht nehmen, „ob ein Letztverbraucher eine außergewöhnliche Rolle innerhalb einer bestimmten Region wahrnimmt“ - als Beispiel nennt sie „eine nichtsubstituierbare, regionversorgende Großbäckerei“.  

Nach Bewertung des Zentralverbandes dürfte bei allen größeren Bäckereien, die über der Verbrauchsgrenze von 1,5 Millionen Kilowattstunden liegen, maßgeblich zu berücksichtigen sein, dass die Unternehmen einen Beitrag zur Versorgung der Allgemeinheit erbringen. Hier muss nach Dafürhalten des Zentralverbandes zum Beispiel die Produktion von Lebensmitteln eine zentrale Rolle spielen – mit dem Ergebnis, dass auch Bäckereien mit einem Verbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr von einer Gasabschaltung nicht betroffen sein dürften.  

Gleichwohl bittet der Zentralverband Betriebe, die einen Gasverbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr haben, sich höchst vorsorglich beim Zentralverband unter zv@baeckerhandwerk.de  zu melden.  

Wir beobachten dieses Thema und informieren Sie hierzu weiter.